funktion und aktivitäten
Der Tonkünstlerverband (TKV) engagiert sich für die beruflichen Interessen, sozialen Aspekte und Arbeitsbedingungen von konzertierenden KünstlerInnen, MusiklehrerInnen und KomponistInnen. Er wurde Mitte des 19. Jahrhunderts u.a. durch Franz Liszt gegründet.
Als Berufsverband setzt er sich für zahlreiche existenzielle Belange der Musikerinnen und Musiker ein, z.B. Rechts-, Steuer- und Krisenberatungen, Versicherungen für Instrumente und Hände, Berufshaftpflicht, Künstlersozialkasse, Projektförderungen, GEMA-Ermäßigung, Unterrichtsverträge, Tarife, Unterrichts-Zertifikate u.v.a.
Zum 01.01.2022 haben sich die Verbände der Allgäuer Tonkünstler und des Tonkünstlerverbands Augsburg zusammengeschlossen und sich für eine starke und gemeinsame Zukunft entschieden. Der Augsburger Regionalverband (TKVA), 1919 von Gustav Heuer gegründet, vertritt die Interessen aller Personen im Raum Augsburg-Schwaben und darüber hinaus, die sich in den verschiedensten Bereichen beruflich mit Musik befassen. Zusätzlich veranstaltet er regelmäßig Konzerte, vorzugsweise mit Werken zeitgenössischer Komponisten, Fortbildungsveranstaltungen wie z.B. Workshops und Vorträge, Nachwuchsförderung, Konzerte mit SchülerInnen der Mitglieder u.a.
Durch die Verankerung des TKVA im Deutschen Tonkünstlerverband und im Bayerischen Tonkünstlerverband sowie die Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Musikrat, anderen Musik-, Sozial-, Kultur- und Regionalverbänden befinden sich die Fortschritte bei der Interessenvertretung der Mitglieder in einem stetigen Prozess.
vorstand
Die ordentliche Mitgliedschaft
Die ordentliche Mitgliedschaft kann nur von natürlichen Personen erworben werden. Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist der Nachweis einer entsprechenden Vorbildung (Musikstudium, abgeschlossene Berufsausbildung oder adäquate berufliche Leistung). Unsere Mitglieder sind
- konzertierende KünstlerInnen,
- selbständige und/oder angestellte MusiklehrerInnen,
- KomponistInnen und andere Musikschaffende sowie
- Angehörige anderer Musikberufe (z. B. InstrumentenbauerInnen, TonmeisterInnen, MusikalienhändlerInnen, etc.).
Studierende können bereits während ihres Studiums Mitglied werden (nachzuweisen durch gültige Immatrikulationsbescheinigung), ebenso SchülerInnen einer Berufsfachschule für Musik ab dem 3. Ausbildungsjahr.
Der Mitgliederbeitrag beträgt 112,00 € pro Jahr. Ein ermäßigter Beitrag von 72,00 € pro Jahr gilt
- für die Dauer des Musikstudiums,
- für die Dauer des 3. Ausbildungsjahres an einer Berufsfachschule für Musik und
- für PartnerInnen in einer Ehe oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
Eine außerordentliche Mitgliedschaft kann von natürlichen und juristischen Personen erworben werden, die die Zwecke des Vereins fördern.
leistungen des tkva
-Neue Musikzeitung (NMZ) kostenloses Abo
-Berufshaftpflichtversicherung kostenlos
-Erstrechtsberatung kostenlos
-Vergünstigte Tarife für diverse Versicherungen: Instrumentenversicherung, Unfallversicherung für Musiker, Rechtsschutzversicherung, Renten- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung, etc.
-Zuschüsse (z.B. für Kurse bzw. Fortbildungsveranstaltungen)
-GEMA-Ermäßigung (20%) bei selbst veranstalteten Konzerten (wichtig ist der rechtzeitige Antrag vor der Veranstaltung bei der GEMA
-Zertifikat für privaten Musikunterricht, das sog. „Qualitätszertifikat“ (QZ), das 2013 eingeführt wurde. Es dient als Qualitätssiegel, als zusätzlicher Nachweis der musikpädagogischen Befähigung und ermöglicht damit PrivatmusiklehrerInnen die Werbung in Schulen, die Überlassung von öffentlichen Räumen, die Mitarbeit in Ganztagsbetreuungen etc.
-Förderung Privater Musikinstitute
-Projektförderungen für freiberufliche MusikpädagogInnen
-Muster-Unterrichtsverträge, jeweils angepasst an die neueste Rechtsprechung (zu beziehen gegen geringe Gebühr über den Tonkünstlerverband Bayern e.V.)
-Künstlersozialkasse
-Umsatzsteuerbefreiung
-Kurse und Fortbildungsveranstaltungen
-Darlehen (z.B. für Schallisolierungsmaßnahmen)
-Zugang zum Manuskriptearchiv des Deutschen Tonkünstlerverbandes e.V.
mitglied werden
Um die Mitgliedschaft im Tonkünstlerverband Augsburg-Schwaben e.V. zu beantragen, sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Aufnahmeantrag (5 Seiten inkl. Anlagen 1 und 2) ausgefüllt und unterschrieben;
- Ihre Daten (für die Website des Regionalverbandes), ausgefüllt und unterschrieben;
- Einzugsermächtigung für den Mitgliedsbeitrag (halbjährliche Abbuchung des jeweils halben Beitrags), ausgefüllt und unterschrieben;
- Zeugniskopien Abschluss eines Musikstudiums bzw. einer adäquaten Ausbildung, ggf. Nachweis der Haupterwerbstätigkeit in einem Musikberuf;
- ggf. den Antrag auf eine Beitragsermäßigung.
Senden Sie diese Unterlagen bitte per Post an:
Postfach 11 21 13
86046 Augsburg
oder als Mail an:
info@tkva.de
Mitglieder im Tonkünstlerverband Augsburg-Schwaben e.V. (TKVA) sind automatisch auch Mitglied im Tonkünstlerverband Bayern e.V. (TKVB), sowie im Deutschen Tonkünstlerverband e.V. (DTKV).
